fbpx

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

Verträge kommen mit

Chamina Rietze, Ludmillastr.22, 81543 und

Tanja Manderfeld, Kannebäckerstr. 6, 51105 Köln

– nachfolgend Trainer*innen genannt- zustande.

Auftraggeber*in im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die AGB sind in der jeweils geltenden Fassung auf der Website www.flexibility-training.com/retreat-agb Einzusehen.

§ 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gemeinsam angebotenen Dienstleistungen der Trainer*innen. Hierzu zählen insbesondere Workshops, Retreats.

Abweichende AGB de*r Auftraggeber*in werden zurückgewiesen.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Ein Vertrag über eine Dienstleistungen nach § 1 kommt durch eine Anmeldung des Vertragspartners über das online Anmeldeformular und eine Annahme durch die Trainer*innen zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich per email.

(2) Die Darstellung der Angebote in den Printmedien sowie auf der Website flexibility-training.com/yoga-handstand-retreat-oesterreich-2025 stellen kein Angebot im vertragsrechtlichen Sinne dar. Ein Anspruch auf eine Dienstleistung durch die Trainer*innen besteht nicht.

(3) Die Anmeldung und die Annahme für einen Vertrag nach § 1 müssen die zu vereinbarende Dienstleistung hinreichend beschreiben. Hierzu zählen insbesondere die Angaben über Titel der Veranstaltung, Ort, Zeit und Kosten.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. 

§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsverkehr

(1) Für die Dienstleistungen nach § 1 gelten die auf der Website ausgewiesenen Gebühren und Preise. Etwaige Auszeichnungsfehler können durch Mitteilung der Trainer*innen gegenüber de*r Auftraggeber*in vor Vertragsabschluss nachträglich behoben werden. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Bei Angeboten mit einer einmaligen Kursgebühr (z.B. Retreats, Workshops) wird der zu zahlende Betrag mit der Teilnahmebestätigung fällig. Der Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das jeweils angegebene Konto de*r Auftragnehmer*in. Ist die Teilnahmegebühr bis 7 Tage nach Zusendung der Rechnung per email nicht eingegangen, entfällt der Anspruch auf die Teilnahme.

(3) Die Buchung von Retreats wird in Zusammenarbeit mit Beherbergungsstätten und Anbietenden von Workshopräumen angeboten. Der Vertrag wird in jedem Fall zwischen Verbraucher*in und dem Veranstalter geschlossen. Für die Nutzung der Beherbergungsstätten und der Workshopräume gelten die AGB der Partner*innen. Die AGB der Partner*innen werden den Auftraggeber*innen vor Vertragsabschluss durch unsere Webseite zugänglich gemacht.

§ 4 Rücktritt und Kündigung de*r Teilnehmer*in

(1) Rücktritt von Angeboten nach § 1 müssen schriftlich erfolgen.

(2) Der Rücktritt von Verträgen zu Workshops, Retreats o.ä., zu denen die Anmeldung online erfolgte, ist bis zu vierzehn Tagen nach Absenden des Buchungsformulars möglich. Anstelle eines Rücktritts besteht bis zum Beginn des Events die Option, dass eine Ersatzperson am Workshop / Retreat teilnehmen kann. Diese Person muss im Vorfeld de*r Auftragnehmer*in schriftlich per email mit allen relevanten Daten genannt werden.

(3) Bei regelmäßigen Angeboten sind Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen möglich.

§ 5 Übertragung auf Dritte und Verhinderung der Teilnahme

Die Übertragung der Teilnahme von Angeboten gemäß § 1  auf Dritte ist nur im Ganzen und nach vorheriger Absprache mit den Trainer*innen, so wie die Bereitstellung der für die Teilnahme notwendigen Daten möglich.

§ 6 Rücktritt, Kündigung und Anpassungsrecht der Auftragnehmenden

(1) Bei Angeboten gemäß § 1 kann d*ie Auftragnehmer*in aus wichtigem Grund, z.B. bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl, bei Ausfall von Dozent*innen oder bei Ereignissen höherer Gewalt vom Vertrag mit de*r Teilnehmer*in zurücktreten.

 (2) Im Falle eines Rücktritts gemäß Abs. 1 erfolgt die Information an d*ie Teilnehmer*in frühestmöglich. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

 (3) Notwendige Anpassungen eines Angebotes gemäß § 1 (z.B. Wechsel des*der Dozent*in, des Raumes, des Ablaufes), die den Inhalt und die Durchführung nicht substanziell verändern, sind vor und während des Angebotes zulässig. D*ie Teilnehmer*in wird hierüber frühestmöglich informiert. Ein Vertragsrücktritt de*r Teilnehmer*in aus diesem Grunde ist ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des*der Teilnehmerin gemäß § 4 Abs. 3 bleibt hiervon unberührt.

 § 7 Höhere Gewalt und behördliche Verbote

 (1) Wird bei Absage eines Einzeltermins oder eines gesamten Angebots (z.B. mehrtägiger Workshop) ein Ersatztermin angeboten und kann vereinbart werden, erfolgt keine Erstattung der Teilnehmergebühren oder Eintrittspreise. Kann ein Ersatztermin nicht vereinbart werden, erfolgt die Erstattung der Teilnahmegebühren.

 (2) Ist ein Einzeltermin zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses von höherer Gewalt zu mindestens 50 % durchgeführt, erfolgt keine Erstattung der Teilnehmergebühren oder Eintrittspreise.

§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechtes

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Widerrufsrecht der Teilnehmenden ausgeschlossen.

§ 9 Urheberrechte

(
1) Die Kurs- und Workshopunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verbreitung und Vervielfältigung (auch nicht auszugsweise) ist ohne Einwilligung der Auftragnehmenden nicht zulässig. Die Kurs- und Workshopunterlagen stehen nur den Teilnehmenden zur Verfügung. 

(2) Die Teilnehmenden übertragen den Trainer*innen die ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungs-, Bearbeitungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an Arbeitsergebnissen, welche in Angeboten, die unter §1 entstanden sind.

§ 10 An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmenden.

§11 Haftung und Hinweise

(1) Die Trainer*innen haften grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainerin, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von der Trainerin zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.

(2) De*r Auftraggeber*in wird ausdrücklich geraten, zu persönlichen Trainings keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Trainer*innen werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

(3) Die Trainer*innen haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei de*r Auftraggeber*in zustande gekommen sind. Hält sich de*r Auftraggeber*in nicht an die Anweisungen der Trainer*innen und erleidet dadurch Schäden, so ist die Haftung der Trainer*innen ausgeschlossen.

(4) Die Trainer*innen verfügen über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung.

(5) Die Trainer*innen übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmelde- und Profildaten de*r Auftraggeber*in sowie weiteren von den de*r Auftraggeber*in generierten Inhalten.

(6) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Trainer*innen nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweiligen Trainer*in oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Trainer*innen beruhen.

(7) Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haften die Trainer*innen nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainer*innen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Trainerer*innen beruhen.

(8) Die Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.

(9) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).

(10) Die Trainer*innen behalten sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Nutzer verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.

§ 12 Obliegenheiten de*r Auftraggeber*in

(1)D*ie Auftraggeber*in ist verpflichtet, die Trainer*innen über die eigene Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits ,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist d*ie Auftraggeber*in verpflichtet, die Trainer*innen umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

(2) Das Training mithilfe von E-Books und digitalen Produkten erfolgt immer auf eigene Gefahr.

§13  Geheimhaltung

(1) Die Trainerin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden/der Kundin Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Trainerin und dem Kunden/der Kundin.

§ 14 Datenschutzrichtlinien

Siehe Datenschutzbestimmungen auf unserer Website 

§ 15 Streitbeilegungsverfahren

Für Problemen und Anliegen, welche nicht im direkten Gespräch mit den Vertragspartner*innen geklärt werden können, wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung vor einer Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren stattfinden muss.

§ 16 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

§ 17 Gerichtsstand
 
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Köln und München, den 23.12.24